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OLG Hamburg, 20.06.2003 - 8 W 112/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsanwaltsvergütung: Kosten eines Verkehrsanwalts am dritten Ort - Reiseauslagen und Gebühren eines Unterbevollmächtigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2003, 1019
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten
Auszug aus OLG Hamburg, 20.06.2003 - 8 W 112/03
Der BGH hat in seinem Beschluss vom 16.12.2002 (NJW 2003, 898 f. = MDR 2003, 233 ), welcher an sich den (hier nicht zu entscheidenden) Fall der Kosten eines Unterbevollmächtigten betraf, zunächst klargestellt, dass es für die Frage der Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines beim Prozessgericht nicht zugelassenen Anwalts allein auf die Regelung in § 91 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbs. ZPO ankommt, womit gesagt ist, dass die Notwendigkeit der Kostenentstehung das allein entscheidende Erstattungskriterium ist.
- LG Mönchengladbach, 11.08.2004 - 5 T 343/04
Reisekosten, Verkehrsanwalt, Unterbevollmächtigter
Nach Auffassung der Kammer können allerdings die notwendigen Reisekosten nur dann erstattungsfähig sein, soweit sie nicht die durch die Einschaltung eines Unterbevollmächtigten oder Verkehrsbevollmächtigten entstehenden Kosten übersteigen (vgl. OLG Hamburg, MDR 2003, 1019).